Vortragsveranstaltung
der Forschungsstelle Anwalts- und Notarrecht
der Universität Münster
Honorarrisiken bei fehlerhafter Aufklärung über die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens im Rechtsschutzmandat
Der Vortrag behandelt die Pflichten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Rechtsschutzmandat mit einem besonderen Augenmerk auf die Pflicht zur Aufklärung über die Erfolgsaussichten eines rechltichen Vorgehens (z.B. Klageantrag) im Licht der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 13.11.2025, Az. XI ZR 103/23). Das Risiko einer Inanspruchnahme durch die Rechtsschutzversicherung auf Rückzahlung des Anwaltshonorars im Fall einer fehlerhaften Beratung über die Erfolgaussichten wird beleutet. Zugleich soll die Veranstaltung Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch bieten.
Es referiert
am Mittwoch, 24. Juni 2026, 17:00 – 19:00 Uhr
Dr. Anna Gregoritza
Rechtsanwältin
CFR Rechtsanwälte, Düsseldorf
Die Veranstaltung findet hybrid per Zoom und in Präsenz statt. Nach Anmeldeschluss werden rechtzeitig vor der Veranstaltung Angaben zum Veranstaltungsraum im Ketteler'schen Hof bzw. der Einwahl-Link per Mail übersandt.