Vortragsveranstaltung
der Forschungsstelle Anwalts- und Notarrecht
der Universität Münster


Honorarrisiken bei fehlerhafter Aufklärung über die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens im Rechtsschutzmandat

 

Der Vortrag behandelt die Pflichten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Rechtsschutzmandat mit einem besonderen Augenmerk auf die Pflicht zur Aufklärung über die Erfolgsaussichten eines rechltichen Vorgehens (z.B. Klageantrag) im Licht der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 13.11.2025, Az. XI ZR 103/23). Das Risiko einer Inanspruchnahme durch die Rechtsschutzversicherung auf Rückzahlung des Anwaltshonorars im Fall einer fehlerhaften Beratung über die Erfolgaussichten wird beleutet. Zugleich soll die Veranstaltung Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch bieten. 

Es referiert 

am Mittwoch, 24. Juni 2026, 17:00 – 19:00 Uhr

Dr. Anna Gregoritza 
Rechtsanwältin
CFR Rechtsanwälte, Düsseldorf

Die Veranstaltung findet hybrid per Zoom und in Präsenz statt. Nach Anmeldeschluss werden rechtzeitig vor der Veranstaltung Angaben zum Veranstaltungsraum im Ketteler'schen Hof bzw. der Einwahl-Link per Mail übersandt. 

Konferenzinformationen

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Extra Information

Wir bieten die Möglichkeit einer Teilnahme per Zoom-Meeting an. Für das Zoom-Meeting angemeldete Teilnehmer erhalten die Einwahldaten automatisch an die angegebene E-Mail-Adresse nach Anmeldeschluss. Während der Online-Veranstaltung erfolgen wiederholt Anwesenheitskontrollen als Grundlage einer Teilnahmebescheinigung.
Anmeldeschluss: 22. Juni 2026

Anmeldung
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