Liebe/r Veranstalter/in,
bitte denken Sie aus Gründen des Datenschutzes daran, dass die von Ihnen für die jeweilige Veranstaltung nicht mehr benötigten Teilnehmerlisten, sonstige Dokumente etc. gelöscht werden müssen.
Vielen Dank.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie sich von der DSH-Prüfung befreien lassen. Bei einem Nachweis von mindestens dreijährigem intensiven Deutschunterricht in der Abschlussphase der Schulausbildung mit mindestens ausreichenden Leistungen sowie mündlicher Kommunikationsfähigkeit oder einem abgeschlossenen Germanistikstudium kann individuell geprüft werden, ob eine Befreiung möglich ist.