18.–21. Sept. 2024
Münster
Europe/Berlin Zeitzone

Ethische Aspekte des Einsatzes von künstlicher Intelligenz im Bildungsbereich und die Frage der Regulierung

21.09.2024, 09:00
1 h 15m
H 1 (Schlossplatz 46)

H 1

Schlossplatz 46

Hauptvortrag

Sprecher

Prof. Elisabeth Gräb-Schmidt Andreas Terfloth

Beschreibung

Der Einsatz von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz im Bildungsbereich wird
gegenwärtig vorangetrieben, aber auch immer wieder kritisch hinterfragt. Bereits seit
einigen Jahren hat der Digitalpakt Schule große Geldsummen investiert, um die
Digitalisierung der Schulen zu unterstützen. Gleichwohl erübrigt sich durch den Einsatz
solcher Mittel die Frage nach Gewinn und Verlust für die Bildung nicht. Um diese
Rechnung überhaupt sinnvoll und angemessen aufstellen zu können, gilt es Ziel und
Bedeutung der Bildung zu bestimmen, um Kriterien guter Bildung aufstellen zu können.
In erster Linie gehören zu solchen Kriterien die Erhaltung von Freiheit, von Urteils- und Entscheidungsvermögen des Menschen. An deren Erhaltung müssen sich auch
Chancen und Risiken technologischer Errungenschaften messen lassen. Diese
Kriterien sind auch an den Einsatz digitaler Tools anzulegen. Dienen diese dazu, jene
Fähigkeiten zu erhalten? Können sie gegebenenfalls mittels des Einsatzes von KI
sogar erweitert werden? Und wie können Sie möglichst diskriminierungsfrei allen
Schülerinnen und Schülern zukommen?
Damit ist die Bildungsfrage generell vor dem Hintergrund des Bildungsziels des
Menschen zur Person in seiner Freiheit und Verantwortungsfähigkeit zu betrachten.
Jede Einführung neuer Technologien – und manche sprechen ja von der künstlichen
Intelligenz und Digitalisierung von einer neuen Kulturtechnik – bedeutet immer
einerseits Fortschritt, andererseits aber ist auch mit Verlust herkömmlicher Fähigkeiten
zu rechnen (Deskilling). Damit ist Ethik immer auch ein Umgang, eine
Umgangsschulung mit technischer Kreativität. Zu fragen ist dann, was als Verlust
hinnehmbar ist und was nicht. Hier setzen Regulierungsfragen an. Wir werden nicht
auf Ethik verzichten können, soll nicht ein technologischer Imperativ dem
menschlichen Handeln die Freiheit austreiben oder soll nicht die Furcht vor Neuem die
Chancen technischer Möglichkeiten verspielen. Dabei gilt es, gleichsam einem
Kompass der Einschätzungen verantwortlich zu navigieren. Denn, indem der Einsatz
von Technologien reguliert wird, machen wir einen Ausgriff auf zukünftige
Entwicklungen, die nicht in Gänze vorauszusehen sind. Insofern müssen auch
Regulierungen selbst immer auch als im Wandel begriffen gesehen werden. Über
solche Regulierungen gilt es daher, interdisziplinäre und innergesellschaftliche
Debatten zu führen, um dem Ziel der Bildung, das der Personbildung, der
Demokratiefähigkeit und Verantwortungsfähigkeit des Menschen im Bildungssektor
gerecht werden und bleiben können soll.

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