15. November 2023
Europe/Berlin Zeitzone

Vortragsveranstaltung
der Forschungsstelle Anwalts- und Notarrecht
der Universität Münster

gemeinsam mit
OLG Hamm, LG Münster und RAK Hamm


Die Regelungen über die „Videoverhandlung“ werden reformiert. Das Inkrafttreten des in der parlamentarischen Beratung befindlichen „Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“, RegE BT-Drs. 20/8095, steht bevor. Die Neufassung des seit 2001 geltenden § 128a ZPO wird die Möglichkeiten des Einsatzes von Videokonferenztechnik deutlich erweitern. Videoverhandlungen können künftig nicht nur gestattet, sondern auch vom Gericht angeordnet werden. Neu geregelt wird auch die Beweisaufnahme per Bild- und Tonübertragung (§ 284 ZPO-E). Damit verbundene Erleichterungen werden zwar von Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft begrüßt. Die Umsetzung stellt nicht nur in technischer Hinsicht eine Herausforderung dar. Das gilt für die Einhaltung der Verfahrensgrundsätze ebenso wie für die Bewältigung von Folgeproblemen.

Darüber diskutieren

am Mittwoch, 15. November 2023, 17:00 – 19:00 Uhr

Dr. Susann Göertz, RiOLG Hamm,
RA Hans Ulrich Otto, Präsident RAK Hamm,
Dr. Michael Overbeck, RiLG Münster,
Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster.

Der Veranstaltungsort wird nach Anmeldeschluss mitgeteilt.

Beginnt
Endet
Europe/Berlin
Der Veranstaltungsort wird nach Anmeldeschluss mitgeteilt. Zudem wird die Möglichkeit einer Online-Teilnahme per Zoom angeboten.

Wir bieten die Möglichkeit einer Teilnahme per Zoom-Meeting an. Angemeldete Teilnehmer erhalten die Einwahldaten rechtzeitig vor der Veranstaltung per Mail übersandt. Während der Online-Veranstaltung erfolgen wiederholt Anwesenheitskontrollen als Grundlage einer Teilnahmebescheinigung.