Liebe/r Veranstalter/in, bitte denken Sie aus Gründen des Datenschutzes daran, dass die von Ihnen für die jeweilige Veranstaltung nicht mehr benötigten Teilnehmerlisten, sonstige Dokumente etc. gelöscht werden müssen. Vielen Dank.
In diesem Jahr feiert die gesetzliche Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) bereits ihren zwanzigsten Geburtstag. Alles klar, könnte man inzwischen meinen. Dass dem wohl nicht so ist, zeigen zahlreiche aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen aus allen Instanzen. Wie leite ich ein bEM ordnungsgemäß ein? Wie und wie oft führe ich es durch? Und wann ist es beendet? Wie verhält es sich mit dem Datenschutz? Wann und wie ist der Betriebsrat miteinzubeziehen? Schließlich stellt sich auch immer wieder die Frage: In welchem Verhältnis stehen Beschäftigungsansprüche – behinderungs- und leidensgerecht – zum bEM? Mit all diesen Fragen wird sich Dr. Strybny in seinem Vortrag auseinandersetzen und aus der Perspektive eines Richters beleuchten.