Vortragsveranstaltung
der Forschungsstelle Anwalts- und Notarrecht
der Universität Münster


Einer der Kernpunkte des am 01.01.2024 in Kraft getretenen MoPeG ist die umfassende Neuregelung des Beschlussmängelrechtes der Personenhandelsgesellschaften nach dem Vorbild des kapitalgesellschaftsrechtlichen Beschlussmängelsystems (§§ 110 ff. HGB n.F., Anfechtungsmodell). Auch für die Beschlussfassung selbst hat das MoPeG Neuerungen gebracht. Der Referent erörtert Inhalt und Auswirkungen dieser Neuregelungen und geht außerdem der Frage nach, welchen Handlungsbedarf diese für die Gestaltung bestehender wie neuer Gesellschaftsverträge mit sich bringen.

Darüber referiert 

am Mittwoch, 15. Mai 2024, 17:00 – 19:00 Uhr

Prof. Dr. Stephan Schmitz-Herscheidt 
Notar, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Heimann Hallermann Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm.

Der Veranstaltungsort wird nach Anmeldeschluss mitgeteilt.

Beginnt
Endet
Europe/Berlin

Wir bieten die Möglichkeit einer Teilnahme per Zoom-Meeting an. Angemeldete Teilnehmer erhalten die Einwahldaten rechtzeitig vor der Veranstaltung per Mail übersandt. Während der Online-Veranstaltung erfolgen wiederholt Anwesenheitskontrollen als Grundlage einer Teilnahmebescheinigung.
Anmeldeschluss: 12. Mai 2024