Vortragsveranstaltung
der Forschungsstelle Anwalts- und Notarrecht
der Universität Münster
Einer der Kernpunkte des am 01.01.2024 in Kraft getretenen MoPeG ist die umfassende Neuregelung des Beschlussmängelrechtes der Personenhandelsgesellschaften nach dem Vorbild des kapitalgesellschaftsrechtlichen Beschlussmängelsystems (§§ 110 ff. HGB n.F., Anfechtungsmodell). Auch für die Beschlussfassung selbst hat das MoPeG Neuerungen gebracht. Der Referent erörtert Inhalt und Auswirkungen dieser Neuregelungen und geht außerdem der Frage nach, welchen Handlungsbedarf diese für die Gestaltung bestehender wie neuer Gesellschaftsverträge mit sich bringen.
Darüber referiert
am Mittwoch, 15. Mai 2024, 17:00 – 19:00 Uhr
Prof. Dr. Stephan Schmitz-Herscheidt
Notar, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Heimann Hallermann Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm.
Der Veranstaltungsort wird nach Anmeldeschluss mitgeteilt.