Anmeldung

Bitte das Formular vollständig ausfüllen.

Nach der Lehrverpflichtungsverordnung NRW werden Lehrveranstaltungen, die von zwei oder mehr Personen gegeben werden, anteilig angerechnet. Im Regelfall werden die SWS dabei zu gleichen Anteilen aufgeteilt.

Auf Antrag kann im Ausnahmefall die volle SWS-Anzahl für alle Lehrenden im Teamteaching angerechnet werden, wenn ein besonderer Aufwand begründet wird.

Der Antrag muss im Vorfeld der Semesterplanung gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Studiendekan.